Antrag auf Privatinsolvenz bzw. Verbraucherinsolvenz …schuldenfrei in 6 Jahren???
3 Millionen Haushalte in Deutschland sind überschuldet. Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen steigt – Rapide! Oft ist der einzige Ausweg aus der Schuldenfalle die Privatinsolvenz.
Rechtsanwalt Andre Brüggemann aus Detmold mit Schwerpunkt Verbraucherinsolvenz bzw. Privatinsolvenz arbeitet bundesweit und steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Ihr Ausweg aus der Schuldenfalle! Sie haben auch die Möglichkeit Ihre Privatinsolvenz bzw. Verbraucherinsolvenz online ganz bequem von zu Hause zu starten.
Wie läuft ein Insolvenzverfahren für Privatleute ab?
Was kostet eine Privatinsolvenz?
Die wichtigsten Schritte in der Privatinsolvenz!
Antrag auf Privatinsolvenz bzw. Verbraucherinsolvenz
Füllen Sie den Aufnahmebogen für den Privatinsolvenz-Antrag online aus.
Wichtig!!! Ein kostenpflichtiges Mandat ensteht hierdurch noch nicht!!!
Erst erhalten Sie noch eine Widerrufsbelehrung.
Wie läuft ein Insolvenzverfahren für Privatleute ab?
Das Privatinsolvenzverfahren gliedert sich in 2 Stufen:
1. Das außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren: Für das Verbraucherinsolvenzverfahren sieht das Gesetz zwingend zunächst ein vorgeschaltetes außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren vor. Es muss also zuerst versucht werden, ohne ein gerichtliches Verfahren eine Einigung mit den Gläubigern über die Schuldenbereinigung zu erzielen. Dieses Verfahren ist einem Schlichtungsverfahren nachgebildet, wie es auch in anderen Bereichen bekannt und vorgeschrieben ist. Mehr Info (Das außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren)
2. Das gerichtliche Privatinsolvenzverfahren: Unter Vorlage der Bescheinigung über den erfolglosen außergerichtlichen Einigungsversuch (Abschlussbescheinigung) stellt der Schuldner sodann spätestens innerhalb von sechs Monaten bei dem zuständigen lnsolvenzgericht (Amtsgericht) den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen. Mehr Info (Das gerichtliche Privatinsolvenzverfahren)
Was kostet eine Privatinsolvenz?
Sofern Sie Anspruch auf Beratungshilfe haben, kostet Sie das Privatinsolvenzverfahren nur 15,- €. Für diejenigen Schuldner, die nicht über ausreichend Einkommen verfügen, besteht die Möglichkeit Beratungshilfe zu beantragen. In diesem Fall ist die Vertretung für den Mandanten / der Mandantin (bis auf eine geringe Zahlung von 15,- €) kostenlos! Mehr Infos zu Beratungshilfe (PDF)
Es ist vielleicht für Sie hilfreich, wenn Sie bereits einen Beratungshilfeantrag ausgefüllt zum Gericht mitnehmen.
Die Gebühren des Rechtsanwalts orientieren sich am Streitwert. Als Grundlage dient die RVG-Tabelle. Da uns die finanziellen Situationen von Mandanten, die eine Privatinsolvenz durchführen möchten bekannt sind, kommen folgende Kosten auf Sie zu:
Privatinsolvenz Kosten (gültig ab 01.07.2013)
Die Gebühren für eine außergerichtliche Privatinsolvenz/ Verbraucherinsolvenz betragen
• Bis 5 Gläubiger = 270,00 €
• 6 – 10 Gläubiger = 405,00 €
• 11 – 15 Gläubiger = 540,00 €
• 16 – 20 Gläubiger = 675,00 €
• ab 21 Gläubiger = Anfrage
Hinzu kommt jeweils eine Post- und Telefonkostenpauschale von 20,00 € sowie die gesetzliche Umsatzsteuer. Kommt es im außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren zu einem wirksamen Vergleich mit allen Gläubigern und damit zu einer Erledigung, so fällt zusätzlich noch eine Einigungs- und Erledigungsgebühr von 150,00 € an.
Die wichtigsten Schritte in der Privatinsolvenz
1. Füllen Sie einen Personalbogen (hier klicken) aus!
2. Erstellen Sie ein Gläubigerverzeichnis (hier klicken)!
3. Füllen Sie eine Vertretungsvollmacht (hier klicken) aus!
4. Stellen Sie einen Beratungshilfeantrag (hier klicken) bei Ihrem Amtsgericht!
Achtung:
Das vollständige Ausfüllen des gerichtlichen Antrages gehört nicht zur außergerichtlichen Schuldenbereinigung und muss gesondert vergütet werden.